Viele Migrantinnen und Migranten kommen zum Arbeiten nach Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden beispielsweise gezielt italienische Gastarbeiter/-innen durch die Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft angeworben, die sogenannten "Anwerbeabkommen". Heute gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit zu erhalten.
Nachfolgend einige Beispiele:
- EU-Bürger/-innen, EWR-Staatsangehörige, Schweizer/-innen: können sich als Arbeitnehmer/-innen oder Selbständige ohne weiteren Voraussetzungen in Deutschland aufhalten und arbeiten; benötigen keine Arbeitserlaubnis.
- Blaue Karte EU: für Menschen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Arbeitsvertrag mit einer Gehaltsmindestgrenze von 49.600€
- Hochschulabsolventen/-innen: für ausländische Absolventen/-innen, die in Deutschland erfolgreich studiert haben; erhalten in Deutschland ein Aufenthaltsrecht, wenn sie einen akademischen Arbeistplatz nachweisen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt sichern können
- Zuwanderung von Fachkräften: qualifizierte Fachkräfte in Ausbildungsberufen, wenn der Beruf ein Mangelberuf der Positivliste ist